Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 14.10.1998

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.12.1998 - 14a (6) U 127/97   

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https://dejure.org/1998,4692
OLG Celle, 30.12.1998 - 14a (6) U 127/97 (https://dejure.org/1998,4692)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.12.1998 - 14a (6) U 127/97 (https://dejure.org/1998,4692)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 14a (6) U 127/97 (https://dejure.org/1998,4692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geprüfte Schlußrechnung als Anerkenntnis? Zinsklausel des öffentlichen Auftraggebers wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsbedingungen der öffentlichen Auftraggeber: unwirksame Zinsklausel? (IBR 1999, 416)

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 1333 (Ls.)
  • BauR 1999, 1457
  • OLG-Report Celle 1999, 114
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 21.11.2019 - 1 U 298/19

    Höchstbegrenzter Selbstkostenerstattungspreis: Muss eine Überzahlung verzinst

    Der Senat teilt die gut begründete Entscheidung des Landgerichts in dieser Frage und folgt insoweit auch der Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 23. März 2017, Az.: 2 U 456/15), des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. April 2002 (Az.: 1 U 73/01) und des OLG Celle vom 30. Dezember 1998 (Az.: 14a (6) U 127/97), die auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1992 (Az.: X ZR 95/90) in entsprechender Abgrenzung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1987 (Az.: VII ZR 185/86) die Klausel selbst in der geänderten Fassung für unwirksam (Verstoß gegen § 9 AGBG a.F.) halten.
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05

    Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag

    Dies gilt jedoch nur eingeschränkt gegenüber öffentlichen Auftraggebern, bei denen ohne besondere Umstände auch im Falle einer vorbehaltlosen Schlussrechnungszahlung in der Regel nicht von einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis auszugehen ist (vgl. OLG Celle, BauR 1999, 1457 ).
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06

    Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!

    Dies gilt jedoch nur eingeschränkt gegenüber öffentlichen Auftraggebern, bei denen ohne besondere Umstände auch im Falle einer vorbehaltlosen Schlussrechnungszahlung in der Regel nicht von einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis auszugehen ist (vgl. OLG Celle, BauR 1999, 1457 [OLG Celle 30.12.1998 - 14a U 127/97] ).
  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06

    Rechtsnatur der Rechtsprüfung durch einen öffentlichen Auftraggeber

    Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).
  • OLG Dresden, 28.11.2007 - 6 U 1208/06

    Selbstbehalt und Subunternehmerkosten bei Lohngleitklauseln

    Dies gilt jedoch nur eingeschränkt gegenüber öffentlichen Auftraggebern (vgl. OLG Celle, BauR 1999, 1457).
  • OLG Hamburg, 12.04.2002 - 1 U 73/01

    Zustandekommen eines Vertrages zu geänderten Bedingungen nach öffentlicher

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Celle, BauR 1999, 1457 ff., (so auch Hahn, BauR 1989, 143, 145; Heiermann/Riedl/Rusam, a.a.O., B § 16 Rdn. 131; a.A. Ingenstein/Korbion, VOB , 14. Aufl. 2001, B § 16 Nr. 3 Rdn. 157; Beck'scher VOBKommentar/Motzke, 1997, vor § 16 Rdn. 99) an, wonach die Zinsklausel in Ziff. 31.2 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - EVM (B) ZVB/E - wegen Verstoßens gegen § 9 AGBG unwirksam ist.
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2002 - 7 U 18/01

    Behinderung des Bauablaufs durch mangelhafte Planung: Beweislast-Umkehr?

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.10.1998 - 14a (6) U 79/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14505
OLG Celle, 14.10.1998 - 14a (6) U 79/97 (https://dejure.org/1998,14505)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.1998 - 14a (6) U 79/97 (https://dejure.org/1998,14505)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 14a (6) U 79/97 (https://dejure.org/1998,14505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Gewährleistungsbürgschaft von Bedingung abhängig gemacht werden? (IBR 1999, 316)

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 1999, 114
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Naumburg, 25.03.2004 - 2 U 77/03

    Überraschende bzw. unangemessene Klausel in Formularvertrag über

    Auch der vertragstypische Sicherungszweck der Gewährleistungsbürgschaft steht einer formularmäßigen aufschiebenden Bedingung, die sicher stellen soll, dass die Bankbürgschaft erst dann wirksam wird, wenn der Auftraggeber den als Sicherheit einbehaltenen Betrag des Werklohns auf das von der Bank bezeichnete Konto eingezahlt hat, nicht entgegen (vgl. OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; OLG Schleswig IBR 1996, 367; OLG Celle OLGR Celle 1999, 114; OLG Frankfurt WM 1978, 1188; Joussen in Ingenstau/Korbion, VOB/B, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn. 18; ders. § 17 Nr. 4 VOB/B Rdn. 82; Roquette, Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; a. A. ohne Begründung LG Bochum BauRe 2002, 330).

    Im Hinblick darauf, dass dem Auftragnehmer in VOB-Bauverträgen ein Wahlrecht unter den Sicherheiten zusteht und er darüber hinaus Sicherheiten durch andere ersetzen kann (§ 17 Nr. 3 VOB/B), muss den Parteien aber auch frei stehen, die Sicherheiten über eine Bedingung miteinander zu verknüpfen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; Roquette/ Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876).

    Der Vorbehalt schränkt die Bürgschaft jedoch nicht in ihrer Bedeutung als taugliches Sicherungsmittel ein, so dass schutzwürdige Sicherungsinteressen des Gläubigers durch die aufschiebende Bedingung nicht berührt werden (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; Stammkötter, BauRe 2002, 875, 876; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298; Joussen in Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., § 17 Nr. 3 VOB/B Rdn.18).

    Denn der Klägerin, die - entgegen der in dem Bürgschaftsvertrag vorgesehenen Zahlungsbestimmung - den Werklohn tatsächlich an die Streithelferin entrichtet hat, wäre es stattdessen ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, den einbehaltenen Betrag auf das in der Bürgschaftsurkunde bezeichnete Konto einzuzahlen, um so den Bedingungseintritt herbeizuführen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; für die sog. Anzahlungsbürgschaft: OLG Frankfurt WM 1978, 1188, 1189).

    Durch die Benennung eines bei der bürgenden Bank eingerichteten Empfangskontos wurde überdies erreicht, dass die mit der Hergabe der Bürgschaft einhergehende Ausweitung des Avalkredites durch den Rückfluss der Sicherungsbeträge alsbald wieder rückgängig gemacht werden konnte (vgl. OLG Celle OLGR Celle 1999, 114, 115; OLG Karlsruhe WM 2000, 2296; Roquette/Giesen, NZBau 2003, 297, 298).

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